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Deutschland - Medien

RBB-Intendantin Patricia Schlesinger am 14. Juli 2017: „Man hätte, wie Sie schreiben, den ‚Tagesschau-Bericht‘ an dieser Stelle mit anderen Bildern unterlegen können. Der Ansatz der Redaktion dokumentiert die Ruchlosigkeit antisemitischer Propaganda (…).“

geschrieben am 15. Juli 2017

Am 14. Juli 2017 antwortete RBB-Intendantin Patricia Schlesinger dem Marie-Josenhans-Institut auf dessen Programmbeschwerde. Das Institut hatte sich ja darüber beschwert, dass die Tagesschau am 21. Juni 2017 – zur besten Sendezeit gegen 20 Uhr – eine Fotomontage zeigte, auf der Angela Merkel als Hündin an der Kette von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zu sehen war. Hier Frau Schlesingers Antwort im Wortlaut:

14. Juli 2017

Sehr geehrte Frau Shin,

haben Sie besten Dank für Ihre Zuschrift vom 22. Juni 2017. Ihre Programmbeschwerde hat das NDR-Gremienbüro zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Der rbb ist zur Beantwortung für Beschwerden, die sich gegen Beiträge in der Urheberschaft des ARD-Hauptstadtstudios Berlin richten, im juristischen Sinne zuständig.

Ihre Kritik wendet sich gegen einen Beitrag der Autorin Julia Krittian in der Hauptausgabe der „Tagesschau“ vom 21. Juni 2017. Gegenstand der Berichterstattung war die Debatte über den Antisemitismus-Bericht im Deutschen Bundestag. Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Beschwerde komme ich zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen Programmgrundsätze nicht vorliegt. Die Würde von Frau Merkel wurde nicht verletzt. Die Autorin des Beitrags macht sich den Inhalt der eindeutig als Fotomontage zu identifizierenden Darstellung in keiner Weise zu Eigen.

Im Gegenteil: Die Abbildung wird explizit im Kontext des Berichtsinhalts – konkret: der Gefahr eines wachsenden Antisemitismus – gezeigt. Die knapp vier Sekunden lange Bildsequenz belegt (im negativen Sinne!) anschaulich und beispielhaft die Methoden und Mittel antisemitischer und antiisraelischer Hetze. Dieses Vorgehen ist von der Rundfunkfreiheit abgedeckt. Wir gehen klar davon aus, dass wir damit auch dem Informationsbedürfnis eines großen Teils der Öffentlichkeit entsprechen. Man hätte, wie Sie schreiben, den „Tagesschau-Bericht“ an dieser Stelle mit anderen Bildern unterlegen können. Der Ansatz der Redaktion dokumentiert die Ruchlosigkeit antisemitischer Propaganda, die auch hier mit alt bekannten Klischees gegen Juden operiert. Dies darzustellen, gehört zu unserem Auftrag.
Zusammenfassend weise ich Ihre Programmbeschwerde als unbegründet zurück. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 rbb-Staatsvertrag haben Sie nun die Möglichkeit, den Rundfunkrat in dieser Angelegenheit anzurufen.

Freundliche Grüße

Patricia Schlesinger