Das Marie-Josenhans-Institut in seiner Programmbeschwerde vom 22. Juni 2017 an den NDR: „Haben schon die Hersteller der Montage Frau Merkel zu einem Objekt, nämlich zu einer Hündin, erniedrigt, so wird diese Optik vom NDR aufgegriffen und weiterverbreitet.“
geschrieben am 22. Juni 2017
Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel als Hündin an der Kette von Israels amtierendem Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu – dieses Bild verbreitete die „Tagesschau“ am 21. Juni zur besten Sendezeit um 20 Uhr. Das Marie-Josenhans-Institut reagierte mit einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat des zuständigen Senders NDR (Norddeutscher Rundfunk). Hier die Beschwerde im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Bundestag debattiert über Antisemitismus-Bericht“ von Julia Krittian, ARD Berlin. Der Beitrag wurde gestern in der Tagesschau um 20 Uhr gesendet. Er ist auch bei tagesschau.de zu sehen.
http://www.tagesschau.de/inland/schuster-antisemitismus-103.html
Frau Krittian sagt im zweiten Satz: „Viele verbreiten Verschwörungstheorien und antisemitische Hetze, vor allem in Verbindung mit der israelischen Siedlungspolitik.“ Während dieses Satzes wird ein Bild eingeblendet, das den Kopf von Angela Merkel mit dem Körper einer Hündin an der Kette von Benjamin Netanjahu zeigt. Als Quelle wird das „Antisemitismus-Monitoring Amadeu-Antonio-Stiftung“ angegeben.
Ich mache geltend, dass die Einblendung dieses Bildes die (in § 7 des NDR-Staatsvertrags festgelegten) Programmgrundsätze des NDR verletzt. § 7 Abs. 2 des NDR-Staatsvertrags lautet: „Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (…) Die sittlichen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“
Ich bin nämlich der Ansicht, dass nicht nur die Herstellung dieser Fotomontage die Würde von Frau Merkel verletzt, sondern auch das Zeigen und Verbreiten dieses Fotos im Rahmen der Sendung Tagesschau. Haben schon die Hersteller der Montage Frau Merkel zu einem Objekt, nämlich zu einer Hündin, erniedrigt, so wird diese Optik vom NDR aufgegriffen und weiterverbreitet. Damit wird Frau Merkel in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Dadurch, dass der NDR die Würde von Frau Merkel nicht achtet, hat er den Programmgrundsatz des § 7 Abs. 2 verletzt.
Daran ändert auch Frau Krittians Satz („Viele verbreiten Verschwörungstheorien (…)“) nichts: Das Bild, das Frau Merkel als Hündin zeigt, wird gesendet – und schon in diesem Moment kommt es zu Frau Merkels Herabwürdigung.
Den Fernsehbeitrag zur Diskussion über den Antisemitismus-Bericht im Bundestag hätte man mit anderen Fotos – und gerade nicht mit dem gezeigten Foto – illustrieren können.
Ich bitte um Antwort nur per Email.
Freundliche Grüße
Soonim SHIN